Schon 2019 hat der EuGH in dem sog. Stechuhr Urteil beschlossen, dass die Arbeitszeiten der Mitarbeiter objektiv und verlässlich dokumentiert werden müssen. Das Urteil wurde im September 2022 durch das Bundesarbeitsgericht bestätigt und gewährt keinen zeitlichen Aufschub.
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Zeiterfassungs- Apps für Smartphone und Tablet ersetzen Stechuhr, Lochkarte oder Excel Tabellen. Sowohl Unternehmern als auch Mitarbeitern bietet die elektronische Zeiterfassung einige Vorteile:
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